Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab dem 7. Mai die Sportausübung im Freiluftbereich wieder möglich ist, sofern dabei die Abstandsregel von 1,5 Metern und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Damit ist grundsätzlich auch wieder das Klettern an Außenanlagen und in Klettergärten möglich. Es sind allerdings in jedem Fall die lokalen Regelungen zu beachten, da Gebiete oder Anlage auch weiterhin geschlossen bleiben können, wenn die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.